Neuregelung zum Entlass Management
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat dem Vernehmen nach die Klage zum von der Bundesschiedsstelle beschiedenen Rahmenvertrag zum Entlass Management nach § 139 Abs. 1a S. 9 SGB V zurückgezogen.
Über das kommende Blut- und Gewebegesetz, als Omnibus-Gesetz, soll es zu den strittigen Punkten (Beantragung Lebenslange Arztnummer – LANR, Umfang der Patientengruppe mit Anspruch auf Entlass Management) Anpassungen im Rahmenvertrag sowie in § 39 SGB V geben.
Der dann geänderte Rahmenvertrag soll voraussichtlich zum Herbst 2017 in Kraft treten. Bestandteil des Entlass Managements ist - nach Prüfung des Erfordernisses - die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie, um die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen sicher zu stellen.